Rechtsgebiete

Unsere seit 1998 bestehende Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet und bietet daher auch die Vertretung in allgemeinen Angelegenheiten, wie etwa Mietstreitigkeiten und Verkehrsunfällen, letzteres einschließlich der Begleitung in Straf- und Bußgeldsachen. Aufgrund der Kooperation zur Steuerberatungsgesellschaft Schmitz & Partner übernehmen wir auch die Vertretung in Steuerstrafverfahren.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen überwiegend im Baurecht, Erbrecht (zertifizierter Testamentsvollstrecker) und Arbeitsrecht.

Daneben sind wir vielfach im Wirtschaftsrecht tätig und begleiten neben gesellschaftsrechtlichen Fragen insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung einschließlich der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formularen (Leistungsbeschreibungen, Preislisten etc.) unter Beachtung des Wettbewerbsrechts.

Privates Baurecht (einschließlich Architektenrecht und Immobilienrecht)

Unsere Tätigkeit im privaten Baurecht umfasst insbesondere:

  • Beratung und Vertretung aller Mandate, überwiegend von Bau- und Handwerksunternehmen, aber auch von deren Kunden
  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohn- und Architektenforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Erarbeitung und Prüfung von konkreten Bau- bzw. Bauträgerverträgen oder abstrakten Bau- bzw. Bauträgervertragsformularen
  • Beratung und Vertretung in Immobiliensachen, insbesondere im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen und sonstigem Erwerb von Immobilien (Vertragsprüfung, Gewährleistung, Maklercourtage)
  • Beratung und Vertretung auch im Bauträgerbereich

Hier sind wir bereits außergerichtlich bemüht, Streitfragen insbesondere auch bei Mängeln vor Ort mit der Gegenseite abzustimmen, um langwierige und meist sehr kostspielige Prozesse zu vermeiden.

Ferner begleiten wir hier auch die Projektentwicklung von Investoren, bei denen etwa der Grundstückserwerb unter Klärung des Baurechts, die langfristige Vermietung und der Abschluss der Bauverträge bzw. Generalunternehmerverträge gleichzeitig geklärt und miteinander rechtlich verbunden werden sollen.

Erbrecht / Testamentsvollstreckung

Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst insbesondere:

  • Beratung im Vorfeld der Erstellung von letztwilligen Verfügungen, auf Wunsch auch verbunden mit der Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Beratung und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten über die Erbfolge und gegen unberechtigte Erbschaftsbesitzer
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen über die Auslegung des Inhalts einer letztwilligen Verfügung

Im Bezug auf Testamentsvollstreckungen hat Herr Dr. Beathalter über den Fachanwalt für Erbrecht hinaus die Fortbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker gemäß den Zertifizierungsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) wahrgenommen und ist vom AGT nach Erfüllung der übrigen Voraussetzungen als Testamentsvollstrecker zertifiziert.

Hier sind wir auch gerne dazu bereit, private Testamentsvollstrecker bei der Ausübung ihres Amtes in Einzelfragen aber auch insgesamt unter Wahrung der Höchstpersönlichkeit des Amtes zu beraten und zu begleiten. Gerade der unerfahrene Testamentsvollstrecker läuft ohne fachspezifische Beratung und Begleitung Gefahr, erhebliche Fehler zu machen, die bis zur eigenen Haftung mit dem persönlichen Vermögen führen können. Beispielhaft sei erwähnt, dass der Testamentsvollstrecker kraft Gesetzes und zwar auch gegen eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers nicht aufgrund seiner Testamentsvollstreckung befugt ist, Pflichtteilsrechte zu regeln.

Arbeitsrecht

Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst insbesondere:
  • Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Vertretung in Kündigungsschutzsachen und bei Abmahnungen
  • Vertretung und Beratung beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vertretung bei Lohnstreitigkeiten, einschließlich Überstunden und Urlaubsabgeltung
  • Vertretung bei Streitigkeiten über die tarifliche Eingruppierung und Bewährung
  • Vertretung bei Zeugnisstreitigkeiten
  • Begleitung von Firmenumstrukturierungen und der Vorbereitung von Kündigungen
  • Begleitung betriebsverfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen
  • Vertretung und Beratung beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Wir beraten auch mittelständische und kleine Unternehmen fortlaufend mit dem Ziel, dass Streitigkeiten erst gar nicht entstehen oder aber die Position unseres Mandanten durch frühe Beratung gestärkt ist. Auf Anfrage übernehmen wir Schulungen (etwa für Betriebsräte, Mitarbeiter der Personalabteilung, Geschäftsführer), die wir bei Gruppen von bis zu zehn Personen auch in unseren Räumen durchführen können.

Wirtschaftsrecht

Unsere Tätigkeit im Wirtschaftsrecht umfasst insbesondere:

  • Gestaltung umfassender, aufeinander abgestimmter Vertragswerke (insbesondere AGB, Leistungsbeschreibungen, Antragsformulare etc.) zum Einsatz gegenüber Kunden, Vertriebspartnern oder Zulieferern
  • Klärung und Begleitung der rechtlichen Fragen bei der Einführung neuer Formularwerke
  • Weiterentwicklung vorhandener Vertragswerke, insbesondere Begleitung/Kontrolle vorhandener Formularwerke bei Rechtsänderungen oder praktischem Anpassungsbedarf
  • Gestaltung und Begleitung im Zusammenhang mit Gesellschaftsfragen oder Betriebserwerben bzw. -veräußerungen

Bei unserer Gestaltung berücksichtigen wir individuelle Besonderheiten und können auch außerhalb üblicher Vertragsmuster neue Konzepte und Strategien in den gesetzlichen Grenzen bei der Vertragsgestaltung verwirklichen. 

Unsere Mitwirkung bei Vertragswerken umfasst für uns auch die Abstimmung der generellen unternehmerischen Prozesse von den Vertragsverhandlungen und dem Vertragsschluss bis zur Vertragsbeendigung und Abwicklung, wobei wir auch Standardschreiben für generelle Prozesse im Unternehmen mit gestalten (Auftragsformulare, Auftragseingangsbestätigung, Auftragsbestätigung, Mahnung, Kündigung, Kündigungsbestätigung etc.).

Zugleich

FACHANWALT FÜR BAU UND ARCHITEKTENRECHT

FACHANWALT FÜR ERBRECHT

AGT-Zertifizierter Testamentsvollstrecker*

Kölner Straße 5
51429 Bergisch Gladbach
Fon: 02204 86 79 80
Fax: 02204 86 79 81
info@kanzlei-beathalter.de

In Kooperation mit der

SCHMITZ + PARTNER mbB
Steuerberatungsgesellschaft

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